Ein Auszug unserer Ausführungsleistungen im Überblick
Bei einigen Abbruchvorhaben müssen evtl. Altlasten (Asbest, Öl, etc.) beachtet und gesondert entfernt werden. Des Weiteren kann der Abbruch genehmigungspflichtig sein. Wir beraten Sie dahingehend gerne.
Ob nachbarschaftliche Streitigkeiten oder Abstandsermittlung bei Bauvorhaben, eine punktgenaue Festlegung der Grundstücksgrenzen schafft Klarheit. Dabei werden unabhängig von dem jetzigen Zustand, nach Wunsch, Grenzpunkte abgesteckt und markiert.
Vor Erwerb oder Baubeginn empfiehlt sich eine Bodenuntersuchung. Dabei werden mit verschiedensten Techniken die Bodenbeschaffenheit und –qualität bewertet und liefern somit wichtige Daten für die Planung der Bauwerksgründung (Fundament), wie Grundwasserspiegel oder die physikalische Zusammensetzung. Diese haben einen erheblichen Einfluss auf die voraussichtlichen Baukosten.
Für die Durchführung von Tiefbauarbeiten auf privatem und öffentlichem Grund ist der Grundstückseigentümer vor Beginn der Bauarbeiten zur Prüfung und Freigabe des Baugrundes nach der Kampfmittelverordnung verpflichtet. Auch weitere Altlasten wie Chemieüberreste können eine Erkundung erforderlich machen. Dies sollte unbedingt vor Grundstückserwerb oder Baubeginn abgeklärt werden, da diese Faktoren einen erheblichen Einfluss auf die voraussichtlichen Baukosten einnehmen.
Ziel des Baumanagements ist es, ein Bauprojekt so zu planen und abzuwickeln, dass die vereinbarten Termine und Kosten eingehalten werden und die Qualität des Bauwerks eine optimale Nutzung gewährleistet, und zwar unter vollständiger Berücksichtigung der ästhetischen, energetischen und ökologischen Anforderungen des Bauherrn und des Gesetzgebers.
Die Baustelleneinrichtung beinhaltet sämtliche Schutz-, Sicherheits-, Transport-, Lager-, Produktions- und sonstige Einrichtungen welche in Abhängigkeit mit der Baustellen- und Bauwerksgröße, den örtlichen Gegebenheiten, der Bauzeit, den Witterungs- und sonstigen Einflüssen vorgenommen werden müssen.
Die Bauleitung beinhaltet u.a. die Überwachung sämtlicher Arbeiten auf Ihre mangelfreie Ausführung, der Einhaltung des Terminplans sowie Abstimmung der Arbeiten diesbezüglich, das Aufmaß mit den einzelnen Gewerken sowie die Koordination der zeitlichen und örtlichen Prozessabläufe auf der Baustelle.
Neben der Bauleitung werden durch die Bauüberwachung weitere, besondere Ziele verfolgt. So kann es gemäß der Baustellenverordnung (BaustellV) notwendig sein, einen sog. SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) zu bestellen, der während der Planung und Ausführung die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes auf der Baustelle festlegt und die Einhaltung während der Bauphase überwacht.
Viele Fehler, die bei der Abnahme von Bauleistungen geschehen haben einen direkten Einfluss auf etwaige Gewährleistungsansprüche. Durch die erfolgte Abnahme kehrt sich die Beweispflicht um. Dies hat zur Folge, dass der Auftraggeber das Vorhandensein eines Mangels beweisen muss. Des Weiteren beginnt die Gewährleistungsfrist mit dem Tag der Abnahme. Gerne beraten und unterstützen wir Sie dahingehend.
Während der Bauphase (z.B. durch Abschlagsrechnungen) sowie nach erfolgter Abnahme (Schlussrechnung) werden Rechnungen des Auftragnehmers fällig. Ob diese sowohl qualitativ als auch quantitativ berechtigt sind und damit zur Zahlung durch den Auftraggeber freigegeben werden können, ist Ziel der Rechnungsprüfung.
Die Projektdokumentation beinhaltet neben der Zusammenstellung der Planungsunterlagen u.a. das Festhalten der Projektziele, des Baufortschritts (z.B. im Rahmen eines Bautagebuchs), der Zeitplanung (Terminplan/Meilensteine), sowie der Wirtschaftlichkeit (Kostenfeststellung nach DIN 276).
Im Mängelmanagement werden etwaige Baumängel lokalisiert, dokumentiert und kommuniziert. Dabei werden die Beseitigungsarbeiten überprüft und/oder ggf. juristische Schritte eingeleitet. Des Weiteren empfehlen wir eine gutachterliche Überprüfung des Bauwerks vor Ablauf der Gewährleistungsfristen.
Sämtliche Leistungen von A bis Z aus einer Hand.