.vc_custom_1506448387960{padding-top: 50px !important;}.vc_custom_1506448255222{padding-top: 15px !important;}.vc_custom_1498588194985{padding-top: 20px !important;}

Ein Auszug unserer Planungsleistungen im Überblick

Besteht evtl. für ein Grundstück Altlasten- (z.B. Chemikalien) oder Kampfmittelverdacht, kann unter Umständen eine Nachforschung bei den öffentlichen Stellen für Gewissheit sorgen. Auch sog. Baulasten beeinflussen erheblich den Wert und die Nutzbarkeit von Immobilien. Bei Verdacht kann bzw. muss sodann das Grundstück direkt untersucht werden.

Ein Bauvorhaben hat auch nach seiner Fertigstellung Bedarf an vielen Dingen. Welche Energiequellen gilt es bereitzustellen und in welchen Mengen? Sind Sicherheitsaspekte genügend bedacht worden? Gemeinsam mit Ihnen klären wir alle Fragen, sodass Sie nicht mehr überrascht werden können.

Zur Klärung von baurechtlichen Fragen oder zur Klärung von Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten kann ein Vorentwurf nötig werden. Die wichtigsten Informationen werden einfach und verständlich dargestellt. Die Vorplanung ermöglicht anhand von Vorentwürfen die Kosten nach DIN 276 (Kosten im Bauwesen) zu schätzen.

Für Vorgespräche mit Behörden, Investoren, Finanzinstituten bieten wir eine Konzeptentwicklung an. Durch Präsentation Ihres Konzepts erhält Ihr Projekt eine klare Linie und Abgrenzung zur Abklärung wichtiger Fragen, ohne dabei Sie in Ihrer Verhandlungsfähigkeit einzugrenzen.

Im Neubau (ggf. auch in der Altbausanierung) bildet das Raumprogramm eine Basis zur Planung und Projektentwicklung. Die Verhältnisse aller geplanten Bereiche untereinander und im Ganzen werden dabei erörtert und festgelegt.

Jedes Vorhaben hat ein Budget, welches einzuhalten gilt. Während der gesamten Bauphase bis zur Fertigstellung arbeiten wir mit Ihnen gemeinsam an den Kosten und ermitteln parallel zum Baufortschritt diese nach DIN 276 (Kosten im Bauwesen).

Ein Fertigstellungstermin ist das Ergebnis einer fundierten Terminplanung. Damit der Bauprozess reibungslos abläuft, müssen alle Gewerke inkl. Transport, Lagerung und Montage aufeinander abgestimmt werden. Dabei gilt es Vorgaben durch etwaige Umstände wie Ruhezeiten, etc. einzuhalten.

Zur Entwurfsplanung gehören neben der zeichnerischen Darstellung und Erarbeitung des Entwurfs u.a. auch die Verhandlung mit Behörden sowie die Integration der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Des Weiteren bieten wir, auf Wunsch, u.a. Untersuchungen und Bewertungen von Konzeptvarianten sowie Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen.

Sofern ein Entwurf realisiert werden soll, wird dieser in der Genehmigungsplanung ausgearbeitet. Diese mündet sodann in den Bauantrag, welcher nur von einem sog. Bauvorlageberechtigten (z.B. Architekt/Ingenieur) angefertigt werden darf.

Ein Bauantrag besteht in den meisten Fällen aus u.a. dem Bauantragsformular, den Bauplänen und –zeichnungen (u.a. Lageplan, Grundrisse, Schnitte, Ansichten), der Baubeschreibung, den technischen Nachweisen (z.B. Standsicherheits-, Wärmeschutz- und Brandschutznachweis). Des Weiteren können besondere Vorgaben und Nachforderungen der Behörden weitere Angaben und Nachweise (z.B. Arbeits-, Umwelt- und Immissionsschutz) notwendig machen. Diese werden von uns gemeinsam mit Ihnen erarbeitet.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) bildet den gesetzlichen Rahmen für die Planung und Ausführung von Bauwerken in Bezug auf den Energieverbrauch. Davon sind grundsätzlich alle Wohnungsbauprojekte und einige Sanierungsmaßnahmen betroffen. Eine professionelle energetische Planung umfasst sämtliche Anforderungen die in dem gesamten Lebenszyklus eines Bauwerks zu tragen kommen.

Um eine dauerhafte Sanierung zu gewährleisten, bedarf es vor Beginn der Sanierungsarbeiten einer Erkundung der Ursachen. Durch ein ganzheitliches Sanierungskonzept werden nicht nur die Symptome behandelt, sondern eine nachhaltige und kosteneffektive Sanierung ermöglicht.

Gelten für neue Nutzungen von Gebäuden andere öffentlich-rechtliche Anforderungen als für die bisherige (zumeist im gewerblichen Bereich), ist eine solche Nutzungsänderung genehmigungspflichtig. Der Antrag, ähnlich dem Bauantrag, darf nur von einem sog. Bauvorlageberechtigten (Architekt/Ingenieur) erstellt werden.

Die für den Bauantrag entworfene Genehmigungsplanung dient der Bewertungsfähigkeit der öffentlichen Stellen in Hinblick auf das öffentliche Baurecht und weiterer Vorschriften. Diese sind nicht für die Ausführung geeignet, da sie wenig bis keine Aussage über die zu verwendenden Baustoffe und deren genaue Anordnung treffen. Hierfür ist eine sog. Ausführungs- bzw. Detailplanung zwingend erforderlich.

Für einige Bauvorhaben sind besondere Nachweise zwingend erforderlich, die nur durch sog. Fachingenieure erbracht werden können und dürfen. Am bekanntesten ist der Standsicherheitsnachweis, welcher auch umgangssprachlich „Statik“ genannt wird. Daneben gibt es u.a. Schall- und Wärmeschutznachweise, welche das Vorhaben auf die rechtlichen Vorgaben überprüfen und die Einhaltung gegenüber den öffentlichen Stellen nachweisen.

Die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes für ein Gebäude ist dann erforderlich, wenn von den baurechtlichen Anforderungen abgewichen werden soll, oder es sich um ein Gebäude besonderer Art und Nutzung (z.B. Industriebau, Mehrzweckhalle, etc.) handelt.

Es werden sämtliche Maßnahmen (vorbeugender, baulicher und organisatorischer Brandschutz) auf das Gebäude, die Nutzung, das Umfeld usw. konzipiert und dokumentiert.

Im Rahmen eines ganzheitlichen Flächenmanagements spielt eine kluge Belegungsplanung eine wichtige Rolle. Diese wird erzielt durch eine Dokumentation des Ist-Zustandes sowie einer umfangreichen Bedarfsermittlung unter Berücksichtigung von Organisationsstrukturen und Kommunikationsströmen.

Ein Raumbuch dokumentiert Planungsergebnisse für die Ausschreibung von Bauleistungen und Ergebnisse der Bauausführung für den späteren Gebäudebetrieb. Zu den typischen Raumbuchdaten zählen sämtliche Raumeigenschaften wie die Raumfläche, Rauminhalte, Bodenbeläge, Wandbekleidungen, Elemente der Haustechnik wie beispielsweise Elektroinstallationen, Einbauten und Möbel.

Leistungsverzeichnisse bilden die Grundlage von Ausschreibungen und ermöglichen eine qualifizierte Bewertung von Angeboten (Preisspiegel). Es werden alle Leistungen inkl. Mengenangabe (Soll) nacheinander aufgelistet; die anbietende Firmen fügen lediglich ihre Preise ein. Somit können Äpfel mit Äpfeln verglichen werden.

Die aufgrund eines Ausschreibungsverfahrens eingereichten Angebote werden auf diverse Aspekte überprüft und nach Ihrer Wirtschaftlichkeit bewertet. Dabei ist nicht immer der günstigste Anbieter auch gleichzeitig der beste. Wir unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung sowie der Vergabe der Bauleistungen.

Unsere Präzision und Zuverlässigkeit sind Ihr Fundament.